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Dokument-ID: 244374

Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebsausschuss

In Betrieben, in denen getrennte Betriebsräte für die Gruppen der Arbeiter und Angestellten bestehen, wird ein Betriebsausschuss durch die Gesamtheit der Mitglieder beider Betriebsräte zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten gebildet (§ 76 ArbVG).

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