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Allgemeine Pflichten
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Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
Das grundlegende Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist die Prävention. Aus diesem Grund ist in den Betrieben eine geeignete Arbeitsschutz–Organisation bereitzustellen.Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1011132 -
Aufzeichnungspflichten
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Verordnungen zum ASchG enthalten viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Sie sind in der Regel ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die betreffende Vorschrift in Kraft tritt.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 304663 -
Meldepflichten, Übermittlungspflichten
In diesem Fachbeitrag finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zu den Melde-und Übermittlungspflichten des ASchG, welche in Tabellenform dargestellt sind.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 304673 -
Auflagepflichten
Mit der ASchG-Novelle BGBl I 40/2017 entfällt die Auflagepflicht der Arbeitnehmerschutzvorschriften in den Arbeitsstätten.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 305009 -
Zutrittsbeschränkungen
In einigen Arbeitnehmerschutzbestimmungen sind für den Schutz von Arbeitnehmern Zutrittsbeschränkungen definiert. Dabei ist auch die Dokumentation in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu beachten.Tony Griebler | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257102 -
Arbeitgeber – Rechte und Pflichten
Durch das ASchG, aber auch andere Rechtsgrundlagen, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung übertragen bekommen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer in allen Belangen, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.Christian Schenk - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260185 -
Epi- und Pandemien – Strategien und Maßnahmen auf betrieblicher Ebene
Die neuartige Pandemie der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) hat dazu geführt, dass massive Einschränkungen des öffentlichen, privaten und beruflichen Lebens erfolgt sind.Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067740