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Information, Unterweisung, Beteiligung
Praxiswissen
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Arbeitnehmerschutz – Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer/innen
Der nationale Gesetzgeber hat die Anhörungs- und Beteiligungsrechte für die Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmervertreter im ASchG beziehungsweise ArbVG umgesetzt.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452311 -
Anhörung aller Arbeitnehmer
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören. Bei diesem Anhörungsrecht geht die Initiative von den Arbeitnehmern aus.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452314 -
Subsidiäre Rechte der Arbeitnehmer
Wenn weder Sicherheitsvertrauenspersonen noch Betriebsrat bestehen, haben die Arbeitnehmer weitergehende Rechte und die Arbeitgeber zusätzliche Pflichten.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452317
Muster
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Formular: Nachweis der Information gemäß ASchG
Mustervorlage für den Nachweis über die erhaltene Information gemäß ASchG. Es wird darin von Arbeitnehmern bestätigt, dass die Information erfolgte und diese verstanden worden ist.WEKA (red) | Muster | Formular | doc | 70,50 kB | Dokument-ID: 233408 -
Formular für den Schulungsnachweis – personenbezogen, zum händischen und elektronischen Ausfüllen
Sie finden hier das personenbezogene Formular für den Schulungsnachweis zum händischen und elektronischen Ausfüllen.Georg Effenberger | Muster | Formular | rtf | 134,12 kB | Dokument-ID: 402262