Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF

  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

    Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008(!) anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.
    Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) – Anwendungsbereich, Definitionen, Nachweise

    Brennbare Flüssigkeiten sind solche, die einen Flammpunkt von nicht mehr als 100 °C und einen Dampfdruck von nicht mehr als 3 bar bei 50 °C aufweisen. Für ihre Lagerung oder Abfüllung gilt die VbF.
    Redaktion WEKA - Ulrike Schober | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987257
  • Brennbare Flüssigkeiten – Behälter und Sicherheitsschränke gemäß VbF

    Nach § 9 VbF werden ua doppel- und einwandige Behälter, ortsfeste und ortsveränderliche Behälter unterschieden.
    Redaktion WEKA - Ulrike Schober | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987261
  • Brennbare Flüssigkeiten – Prüfpflichten gemäß VbF

    Die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten verpflichtet ortsfeste Betriebseinrichtungen zu erstmaligen Prüfungen, außerordentlichen Prüfungen und wiederkehrenden Prüfungen.
    Redaktion WEKA - Ulrike Schober | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987263
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

    Lagerverbote, Lagerung geringer Mengen, Maximallagermengen, Zusammenlagerung sowie Anforderungen an Lagerräume brennbarer Flüssigkeiten werden in diesem Beitrag erläutert.
    Redaktion WEKA - Ulrike Schober | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 711107
  • Brennbare Flüssigkeiten – Betriebseinrichtungen und Brandschutz gemäß VbF

    Der folgende Beitrag erläutert die Regelungen der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten über Betriebseinrichtungen und Brandschutz.
    Redaktion WEKA - Ulrike Schober | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987269
  • Brennbare Flüssigkeiten – Lagerung in Apotheken

    Dieser Fachbeitrag behandelt die Sonderbestimmungen der VbF für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstätten.
    Ulrike Schober - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256906
  • Lagerung brennbarer flüssiger Stoffe – Überblick

    Die noch immer geltende Fassung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF ist nach wie vor aktueller Rechtsbestand, obwohl die Regelungen nicht auf die GHS-Einteilung (CLP-VO) abgestimmt sind.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1100352