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Allgemeine Pflichten
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Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze – Einführung
Allgemeine Anforderungen wie auch besondere Maßnahmen für bestimmte Arbeiten oder Arbeitsvorgänge oder Arbeitsplätze werden vom 6. Abschnitt ASchG geregelt. -
Gestaltung der Arbeitsvorgänge
Alle Arbeitsvorgänge müssen so gestaltet sein, dass sie die Sicherheit, Gesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer nicht gefährden und die Belastung möglichst gering ist. -
Allgemeine Anforderungen an Arbeitsplätze
Grundlage für die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsplätze ist § 61 des ASchG, es gibt jedoch Konkretisierungen, die bspw in der AAV oder in der BauV verankert sind. -
Alleinarbeitsplätze
Bei Alleinarbeit besteht eine höhere Gefährdung, daher ist eine Ermittlung und Beurteilung dieser durchzuführen und besondere Sicherungsmaßnahmen – der Art der Gefährdung entsprechend – erforderlich. -
Arbeitsplätze im Freien
Dieser Fachbeitrag enthält eine Übersicht über die Voraussetzungen, wann Arbeitsplätze im Freien zulässig sind und welche Maßnahmen für die Sicherheit zu ergreifen sind. -
Verkaufsstände
Bei Verkaufsständen im Freien gelten besondere Anforderungen laut § 61 Abs 8 ASchG sofern sie nicht der Definition von Arbeitsstätten (2. Abschnitt ASchG) entsprechen. -
Baustellen – Vorschriften
Für die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen. Dieser Fachbeitrag enthält eine Übersicht über die anzuwendenden Rechtsgrundlagen. -
Sonstige Einwirkungen und Belastungen
Als sonstige Einwirkungen sind im § 66 ASchG Vibrationen, andere physikalische Einwirkungen, erhebliche physische Einwirkungen und Belastungen angeführt. In diesem Beitrag wird auf diese Begriffe näher eingegangen. -
Exkurs: Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe werden wie hier ausgeführt, je nach Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer Erkrankung vier Risikogruppen zugeordnet.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058358