Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen

  • Einleitung zur TRVB 110

    Die TRVB 110 ist ein Werkzeug zur Umsetzung der OIB-Richtlinie 2 hinsichtlich der Vermeidung von Brand- und Rauchweiterleitung in angrenzende Wohnungen bzw. Betriebseinheiten.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763072
  • Definitionen der TRVB 110

    Im Folgenden werden Definitionen grundlegender Begriffe innerhalb der TRVB 110, wie „haustechnische Leitung", „Abschottung“ oder „Brandschutzklappe" erklärt.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763080
  • Brandverhalten von Leitungen und deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen

    Für Baustoffe von Leitungen sind gemäß TRVB 110 mindestens die hier zu entnehmenden Klassen des Brandverhaltens vorzusehen bzw Dämmstoffe zu verwenden.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763086
  • Leitungsführung in Fluchtwegen

    Die offene Verlegung von Leitungen für brennbare Medien im Verlauf von Fluchtwegen außerhalb von Wohnungen und Betriebseinheiten ist unzulässig – Durchführungsmöglichkeiten finden sich in der TRVB 110.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763089
  • Literatur bzw im Text zitierte Regelwerke

    Verzeichnis der im Kapitel „Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen“ über die TRVB 110 verwendeten Literatur.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763090
  • Leitungsführung durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile

    Grundsätzlich sind bei allen Durchführungen von Leitungen sowie allfällig verbleibenden Restquerschnitten durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile geeignete Abschottungsmaßnahmen, siehe TRVB 110, zu treffen.
    Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763088