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Themen
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Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Rechte und Pflichten
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitnehmerschutzvorschriften – Abgrenzung, Übersicht
- ASchG – Geltungsbereich und Ausnahmen
- Begriffsbestimmungen
- Geltungsbereich
- Bewilligungen, Genehmigungen, Vorschreibungen
- Ausnahmen
- Überwachung, Sanktionen, Haftung
- Vorschriftenradar
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
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Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Arbeitsstoffe
- Arbeitsmittel
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Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Handhabung von Lasten
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Bildschirmarbeit
- Physikalische Einwirkungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Präventivdienste
- Gesundheitsüberwachung
- Brandschutz
- Bauarbeiten
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Sonstige Themen des Arbeitsschutzes
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Gesunde Raumluft
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt der Gesetzgeber alle Gebiete des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes. Das ASchG gilt grundsätzlich für Betriebe und Tätigkeiten aller Art. Manche Regelungen sind allerdings nur für Betriebe bzw. Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen relevant oder gelten erst ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl.
Dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz liegt die folgende Zielsetzung zugrunde: