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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt der Gesetzgeber alle Gebiete des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes. Das ASchG gilt grundsätzlich für Betriebe und Tätigkeiten aller Art. Manche Regelungen sind allerdings nur für Betriebe bzw. Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen relevant oder gelten erst ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl.
Dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz liegt die folgende Zielsetzung zu Grunde: