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Begriffsbestimmungen

Für den ArbeitnehmerInnenschutz wesentliche Begriffe werden im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz definiert. Genau lesen muss man zum Beispiel bei der Abgrenzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

An dieser Stelle hilft Ihnen eines unserer Tools: Kinder, Jugendliche und Erwachsene

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