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Flüssiggas
Praxiswissen
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Flüssiggas-VO 2002 – Grundlegende Bestimmungen
Die grundlegenden Bestimmungen (1. bis 4. Teil) der Flüssiggas-Verordnung haben für alle unter den Geltungsbereich fallenden Betriebe Gültigkeit. Für die Lagerung von Flüssiggas sind vor allem der 1. und 2. Teil der Flüssiggas-Verordnung relevant.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250491 -
Flüssiggas-VO 2002 – Eigenschaften von Flüssiggas
Flüssiggas ist wegen des sehr hohen Heizwertes und der bei normalen Verhältnissen sauber ablaufenden Verbrennung eine hochwertige und umweltfreundliche Energieform. Doch welche Eigenschaften hat es?Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260548 -
Flüssiggas-VO 2002 – Unzulässige Lagerung von Flüssiggas
Dieser Beitrag behandelt Bereiche, in denen die Lagerung von Flüssiggas grundsätzlich verboten ist. Dieses Verbot gilt auch für Gesamtlagermengen von weniger als 15 kg.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255401
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Lagerung von Flüssiggas – Explosionsschutzzonen
Bestimmen Sie die Notwendigkeit sowie die Auslegung von Explosionsschutzzonen für die vorschriftsmäßige Lagerung von Flüssiggas. Rechtsgrundlage: FGV, § 3 DBA-VO, ÖNORM M 7323Regina Holleis | Tool | Dokument-ID: 528821