Dokument-ID: 435125

WEKA (bli) | News | 19.07.2012

Arbeiten an elektrischen Anlagen – worauf ist zu achten?

Diese Arbeiten bringen Gefahren mit sich, deshalb müssen gewisse Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und gemäß ESV 2012 eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person zugegen sein.

Vorkehrungen bei Arbeiten mit elektrischen Anlagen

Wenn in der Nähe von elektrischen Anlagen bzw Teilen von Anlagen, die unter Spannung stehen, gearbeitet wird, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Anbringung einer Schutzvorrichtung oder Abdeckung
  • Anbringung einer Kapselung oder isolierende Umhüllung der spannungsführenden Teile

Wenn dies nicht möglich ist, dann muss zumindest ein ausreichender Abstand gegeben sein, der bereits vor Beginn der Arbeiten festzulegen ist. Dabei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Höhe der Spannung
  • Art und Umstand der Arbeiten
  • Art der verwendeten Materialien und Arbeitsmittel: zB sind mögliche Bewegungen von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen
  • Kenntnisse und Ausbildung der ArbeitnehmerInnen

Wichtig: Alle betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen über den von ihnen einzuhaltenden notwendigen Sicherheitsabstand (Sicherheitszone) informiert werden.

Gefahrenzone – Annäherungszone

Gemäß der ÖVE/ÖNORM 50110-1 ist zwischen zwei Arten an Sicherheitszonen zu unterscheiden:

  • Gefahrenzone: In diese Zone darf bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen auf keinen Fall eingedrungen werden, denn hier besteht Lebensgefahr
  • Annäherungszone: Der von der Zonengrenze bestimmte Abstand darf nur dann überschritten werden, wenn die Gefahrenbeurteilung ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist. Diese Annäherungszone ist je nach Netz-Nennspannung unterschiedlich. (Details dazu im Fachbeitrag „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“)

Elektrofachkraft gemäß ESV 2012

Neu definiert wurden durch die neue Elektroschutzverordnung 2012, ESV 2012 (BGBl II Nr 33/2012) die Rollen der Elektrofachkraft und der elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Eine Elektrofachkraft gemäß der ESV 2012 muss unter anderem folgende Kenntnisse vorweisen:

  • Erfahrung mit elektrotechnischer Arbeit
  • Kenntnisse der Elektrotechnik
  • Kenntnisse der Anlage bzw Anlagenart, an der gearbeitet wird
  • Kenntnisse der Gefahren, die während der Arbeiten auftreten können
  • Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen, die es zu treffen gilt

Elektrotechnisch unterwiesene Personen wurden von Elektrofachkräften unterrichtet, sie können im Gegensatz zur Elektrofachkraft die Gefahren nicht selbstständig erkennen.

Arbeiten unter Spannung dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand dürfen auch von „normalen“ ArbeitnehmerInnen durchgeführt werden, wenn sich von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person beaufsichtigt werden.

Detailinformationen zum Thema Arbeiten an elektrischen Anlagen finden Sie auf dem Portal unter:

Fachbeitrag Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Fachbeitrag Elektrofachkraft und elektrisch unterwiesene Person