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ArbeitnehmerInnenschutz – Aktuelles im August
Gastautor Ing. Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, informiert im August unter anderem über die Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion zu gefährlichen Arbeitsstoffen.
Abgrenzung Bergbau – Baustelle
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten aller Art, unabhängig vom Ort der Durchführung.
Das bedeutet, dass die BauV auch in Arbeitsstätten gilt, auf die sich die Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz bezieht, wenn Bauarbeiten durchgeführt werden.
Schwerpunktaktion zu gefährlichen Arbeitsstoffen
Von 15. September bis 31. Dezember 2010 führt die Arbeitsinspektion eine Schwerpunktaktion zu gefährlichen Arbeitsstoffen durch. In Österreich stehen die Kfz-Werkstätten im Mittelpunkt der Erhebungen.
In diesen Betrieben ist das Niveau des Arbeitnehmerschutzes sehr unterschiedlich, aber auch die Zahl und Art der verwendeten Arbeitsstoffe geht weit auseinander. Bei der Inspektionskampagne stehen Isocyanate, Lösemittel, Schweißrauch, Motorenabgase und Öle im Mittelpunkt. Die Zielgruppe sind kleine und mittlere Werkstätten.
Die Verordnung optischer Strahlung - VOPST
Die Verordnung optische Strahlung - VOPST gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für Tätigkeiten, bei denen ArbeitnehmerInnen einer Gefährdung durch künstliche oder natürliche optische Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Die VOPST regelt im Detail künstliche optische Strahlung.
Für natürliche optische Strahlung verweist sie konkret auf Paragraphen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes, die anzuwenden sind.