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Tony Griebler | News | 24.05.2011
ArbeitnehmerInnenschutz – Neue Erlässe im März
Gastautor Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, berichtet über die neuen Erlässe im März. Unter anderem über die Einrechnung arbeitsmedizinischer Untersuchungsdokumentation.
Einrechnung arbeitsmedizinischer Untersuchungsdokumentation in Präventionszeit der Arbeitsmediziner/innen:
Die Dokumentation einzelner arbeitsmedizinischer Untersuchungen kann als Bestandteil der Untersuchung bis insgesamt maximal 20 % der jährlichen Präventionszeit eingerechnet werden.
BMASK-461.302/0016-VII/3/2010
Arbeitsstätten – Anforderungen an Regale zur Lagerung von Druckgaspackungen in Verkaufsräumen mit Selbstbedienung
Druckgaspackungen (DGP) dürfen nur in Regalen aus nicht brennbaren oder schwer brennbaren (z. B. Holzverbundplatten) Baustoffen gelagert werden.
Wenn die verwendeten wärmedämmenden Regalwände/-böden anstatt „nicht brennbar“ nur der Spezifikation „schwer entflammbar“ entsprechen, kann im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes davon ausgegangen werden, dass trotzdem der gleiche Schutz für die Sicherheit und Gesundheit für die Arbeitnehmer/innen gewährleistet ist.
BMASK-461.304/0004-VII/2/2010
Arbeitsmittel – Schutzeinrichtungen für Spannfutter von konventionellen Drehmaschinen
Bei Drehbänken ist gegen die Gefahr des Fangens von Körperteilen oder Kleidungsstücken von Arbeitnehmer/innen durch das Spannfutter eine Schutzeinrichtung vorzusehen.
Der Erlass enthält auch Leitlinien (Ersatzmaßnahmen) für mögliche Ausnahmen.
BMWA-461.305/0003-III/2/2005
Autor: Ing. Tony Griebler
Weitere Informationen zu den angeführten Punkten unter: