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WEKA (bli) | News | 23.05.2011
ArbeitnehmerInnenschutz – aktuell im Februar
Gastautor Ing. Tony Griebler berichtet über die Novelle der Arbeitsmittelverordnung sowie über einen Erlass zu Bauarbeiten und einen zum sicheren Betrieb von Getränkeschankanlagen.
Novelle Arbeitsmittelverordnung
Mit 1. Februar 2010 trat die Novelle zur Arbeitsmittelverordnung in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Prüfung von überwachungspflichtigen Hebeanlagen
- Schriftliche Betriebsanweisungen
- Leitern
- Sicherung von Gefahrenstellen
- Not-Halt-Befehlsgeräte
- Oberflächentemperaturen
Erlass: Bauarbeiten
Die Bauarbeiterschutzverordnung gibt Mindestlichtmaße für Kreis- und Rechtecksprofile in Abhängigkeit von der Länge von Stollen oder Tunnel vor. Querschnitte mit Eiprofil, welche insbesondere bei Betonrohren von Abwasserkanälen zur Anwendung kommen, werden in diesen Regelungen nicht berücksichtigt.
Mindestquerschnitte von befahrbaren Kanälen mit Eiprofilen wurden nunmehr definiert.
Für Teile von Lehrgerüsten, die auch als Arbeits- und Schutzgerüste verwendet werden, sind die Bestimmungen des 7. Abschnittes der BauV anzuwenden.
Erlass: Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Getränkeschankanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass Personen
nicht gefährdet werden können. Ansammlung gefährlicher Gaskonzentrationen müssen vermieden werden. Dies kann erreicht werden durch natürliche bzw technische Lüftungsmaßnahmen oder durch die Installation geeigneter Gaswarngeräte.