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Johann Schöffthaler | News | 18.09.2019

Arbeitszeitaufzeichnungen – Was müssen Sie bezüglich des Durchrechnungszeitraums beachten?

Arbeitszeit-Experte Johann Schöffthaler erläutert in diesem Download-Beitrag, was Unternehmen bezüglich des Durchrechnungszeitraums bei Arbeitszeitaufzeichnungen beachten müssen.

Ausgangssituation – Beispiel

Ein/eine Arbeitsinspektor/in verlangt bei einer Betriebskontrolle eines Einzelhandelsbetriebes die Arbeitszeitaufzeichnungen um die Einhaltung der Höchstarbeitszeitgrenzen und der Wochenendruhe zu überprüfen. Auf die Frage des Kontrollorgans, wie in den Arbeitszeitaufzeichnungen der Durchrechnungszeitraum ersichtlich ist – einerseits für die Einhaltung der Höchstarbeitszeitgrenze von wöchentlich 48 Stunden gemäß AZG und andererseits für die Samstagsregelung gemäß ARG, gibt es meistens „großes Schweigen“!