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WEKA (bli) | News | 07.06.2011

Hitzefrei – zu heiß zum Arbeiten?

Wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen, dann lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit nach. Kann es rechtlich gesehen zu heiß sein zum Arbeiten – gibt es so etwas wie einen „Hitzeurlaub“ für ArbeitnehmerInnen?

Im Sommer können die Temperaturen am Arbeitsplatz schon einmal die 30° C-Grenze erreichen. Dies wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden der ArbeitnehmerInnen und die Arbeitsqualität aus. Auch das Unfallrisiko steigt. Die Arbeitsleistung kann bei hohen Temperaturen sogar um 30 bis 70 Prozent sinken.

Hitzefrei bei zu hohen Temperaturen?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl II Nr 13/2007) selbst sieht keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen hierzu vor. In § 22 Abs 3 heißt es nur, dass die raumklimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz für den menschlichen Organismus angemessen sein müssen. Richtwerte zur Raumtemperatur sind jedoch in § 28 Abs 1 der Arbeitsstättenverordnung – AStV (BGBl II Nr 368/1998) zu finden.

Die Raumtemperatur sollte

  • für Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25° C
  • für Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24° C
  • für Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12° C

betragen.

Bei Vorhandensein einer Klima- oder Lüftungsanlage sollte die Lufttemperatur 25° C möglichst nicht überschreiten. Allerdings sind ArbeitgeberInnen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Klimaanlage einzubauen.

Außerdem gibt es weder gesetzliche noch kollektivvertragliche Bestimmungen dazu, dass ArbeitnehmerInnen Anspruch auf hitzefrei bzw einen „Hitzeurlaub“ haben. Eine Dienstfreistellung aufgrund von Hitze gibt es also nicht.

Maßnahmen gegen die Hitze

Jedoch sollten ArbeitgeberInnen dafür sorgen, dass ArbeitnehmerInnen das Arbeiten an den so genannten „Hundstagen“ möglichst angenehm gestaltet wird, damit es zu keinen gesundheitlichen Problemen, wie Kreislaufkollaps etc kommt. Die Arbeiterkammer schlägt hierzu folgende Maßnahmen vor:

  • Bereitstellung von Tisch- und Stehventilatoren
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Bereitstellung von alkoholfreien Getränken
  • Vorverlegen des Arbeitsbeginns sowie zusätzliche Arbeitspausen speziell in der Mittagshitze
  • Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistungen speziell bei Hitzeschlag, Sonnenstich, Hitzekollaps

www.arbeiterkammer.at