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Johann Schöffthaler | News | 22.02.2018

Kontrollen des Arbeitsinspektorates in der Transportwirtschaft führt zu Irritationen

Gastautor Johann Schöffthaler berichtet anhand eines Praxisbeispiels, wieso Unternehmen und die Arbeitsinspektion mit ihren jeweiligen Kontrollprogrammen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und dadruch Strafen für Unternerhmen drohen.

Es kommt immer wieder zu großen Irritationen bei Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat bezüglich der Lenkerbestimmungen gemäß EG-VO 561/2006 bei Frächterinnen und Frächtern.

Der Grund für diese Irritationen sind die oft folgenden umfangreichen Strafanträge durch die Arbeitsinspektion, obwohl – oder besser gesagt – trotz dem Bemühen der Frächterinnen und Frächter alles korrekt zu machen:

  • Fahrer und Fahrerinnen werden eigens auf die Lenker/innenbestimmungen der EG-VO 561/2006 geschult,
  • Sie werden zusätzlich auf Schulungen geschickt,
  • Haben den Berufskraftfahrer/innenschein gemacht und
  • ein Kontrollprogramm nutzen, welches Mängel aufzeigt.

Das Problem ist nicht die Strenge des Arbeitsinspektorates, sondern die Qualität der Überprüfungsprogramme bzw der Software, welche von den Frächterinnen und Frächtern verwendet wird sowie menschlich angelernte Verhaltensweisen und die Qualität der Schulungen.