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Neuer Gesetzentwurf: Deregulierung im Arbeitnehmerschutz
Der Entwurf für ein ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz sieht vor, dass Aufzeichnungs- und Meldepflichten gestrichen und Präventionsvorschriften geändert werden.
Der vom Sozialministerium eingebrachte Gesetzentwurf wurde Mitte Juni nach dem Begutachtungsprozess und der Beratung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Abstimmung in den Nationalrat eingebracht.
Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Der Entwurf sieht vor, dass Aufzeichnungspflichten für Beinahe-Unfälle wegfallen und Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe gestrichen werden. Auch Verzeichnisse jener Arbeitnehmer, die für die Durchführung von Tätigkeiten bestimmte Fachkenntnisse benötigen, sollen zukünftig nicht mehr geführt werden.
Evaluierung und Begehung von Arbeitsstätten
Zudem sollen in die verpflichtende Präventionszeit auch Arbeitsplatzerstevaluierungen eingerechnet werden können. Und das Begehungsintervall soll sich von zwei auf drei Jahre verlängern, wenn in einer Arbeitsstätte maximal zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, die Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten.
Mutterschutz
Im Bereich des Mutterschutzes soll ab 2018 für eine vorzeitige Freistellung schwangerer Mitarbeiterinnen bei bestimmten medizinischen Indikationen keine Überprüfung des Facharztattests durch Amts- bzw Arbeitsinspektionsärzte mehr nötig sein. Wer ausschließlich an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet, braucht im Falle einer Schwangerschaft außerdem in Zukunft keine ausdrückliche Genehmigung mehr. Gleiches gilt für Auftritte schwangerer Künstlerinnen bis 24 Uhr.
Nichtraucherschutz
Die Bestimmungen über den Nichtraucherschutz werden ergänzt. In Anlehnung an die jüngste Tabakgesetznovelle wird das Rauchen in Arbeitsstätten künftig grundsätzlich verboten sein. Es dürfen aber spezielle Raucherräume eingerichtet werden, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in andere Räumlichkeiten dringt.
Geändert werden mit der Sammelnovelle folgende Gesetze:
- das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
- das Arbeitsinspektionsgesetz,
- das Arbeitszeitgesetz,
- das Arbeitsruhegesetz,
- das Mutterschutzgesetz,
- das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
- das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
- und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz.
Quellen
- Parlamentskorrespondenz Nr 696 vom 09.06.2017
- ArbeitnehmerInnenschutz-DeregulierungsgesetzArbeitnehmerInnenschutzDeregulierungsgesetz im Parlament
- Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales [PDF 300 KB]
Weitere Informationen zum Arbeitnehmerschutz
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