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WEKA (kp) | News | 23.03.2015
Neuerungen für die Überprüfungen nach § 82b GewO seit 1.1.2015
§ 82b der GewO verpflichtet alle Anlagen- und Betreiberverantwortlichen seit 1.1.2015 dazu, in die Überprüfung auch die Vorschriften miteinzubeziehen, die nach § 356b GewO zusätzlich relevant sind.
Zusätzlich kann die Behörde jederzeit in Prüfbescheinigungen Einsicht nehmen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, drohen hohe Geldstrafen, im Schadensfall tragen die Anlagenverantwortliche selbst das Haftungsrisiko.
Das Seminar der WEKA-Akademie „§ 82b Überprüfung inkl Neuerungen 2015“ am 15.4.2015 macht sattelfest für die neuen Anforderungen.
Schwerpunkte des Seminars
- Der Seminarleiter Ing. Heinrich Preiss, Unternehmensberater und Geschäftsführer der ConPlusUltra GmbH informiert über die Neuerungen mit 1.1.2015 und darüber, was neben
§ 82b GewOlaut § 134 Wasserrechtsgesetz und § 14a Rohrleitungsgesetz in Bezug auf die Prüfpflichten zu beachten ist.
- Er erläutert, was und nach welchen Vorschriften geprüft werden muss, wer prüfen darf, wie man bei der Überprüfung vorgeht, die Fristen und den Haftungsumfang bei nicht aufgedeckten Mängeln.
- Die Teilnehmer erfahren auch, welche Unterlagen und Quellen für die Überprüfung heranzuziehen sind, wie sie Prüfergebnisse dokumentieren, welche Inhalte ihre Prüfbescheinigungen umfassen, und inwieweit sie der Behörde Auskunft geben müssen.
- Anhand eines Beispiels wird eine Überprüfung unter Anleitung praktisch durchgeführt. Viele Praxisbeispiele und Tipps aus der langjährigen Praxis des Referenten erwarten zusätzlich die Teilnehmer. Daneben ist viel Raum für individuelle Fragen.
Zielgruppe
- Gewerberechtliche Geschäftsführer, Betriebsleiter
- Werksleiter, Technische Leiter, Produktionsleiter
- Instandhaltungsleiter, Leiter Haustechnik, Facilitymanager
- Umweltbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte
Seminarleiter
Seminarleiter Ing. Heinrich Preiss ist Geschäftsführer der ConPlusUltra GmbH und Leiter des Geschäftsfeldes Technik + Recht. Er berät seit 25 Jahren Unternehmen aller Branchen in technischen und rechtlichen Aspekten rund um die Sicherheit von Betriebsanlagen (Genehmigungsverfahren und § 82b GewO-Überprüfungen und weiteren Bestimmungen im Umweltrecht und Arbeitsschutzrecht) sowie beim Aufbau und der Aufrechterhaltung von Compliance Management Systemen.