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WEKA (bli) | News | 17.07.2017

Richtig schützen vor Geräuschemissionen am Arbeitsplatz

Der richtige Gehörschutz sowie korrekte Angaben von Geräuschemissionen von Maschinenherstellern sind enorm wichtig, um Arbeitnehmer vor zu hoher Lärmeinwirkung und Folgeschäden zu schützen.

Arbeitnehmer im Baugewerbe sind häufig einem zu hohen Lärmpegel ausgesetzt. Bei einem Schallpegel über 85 dB über einen längeren Zeitraum hinweg, kann es zu unheilbaren Hörschäden kommen. Besonders gefährdet sind junge Beschäftigte, da diese auch in der Freizeit oft durch ihre Musik-Hörgewohnheiten – sei es über zu laute Musik über Kopfhörer oder in Clubs – einem zu hohen Lärmpegel ausgesetzt sind.

Wie lässt sich eine Schädigung durch Lärm vermeiden?

An erster Stelle steht den Lärm an der Quelle zu minimieren. Wenn trotz dieser Maßnahme der Lärmpegel zu hoch ist, dann zählt zu den wichtigsten Maßnahmen das Zur-Verfügung-Stellen eines geeigneten persönlichen Gehörschutzes. Wichtig ist dabei auch, dass Arbeitnehmer geschult werden und darauf geachtet wird, dass sie diesen auch regelmäßig tragen.

Die Wahl des richtigen Gehörschutzes hängt hauptsächlich von der Art des auftretenden Lärms und den Arbeitsbedingungen ab. Der Tragekomfort, die Passgenauigkeit und Kompatibilität mit anderen Schutzsystemen, wie zB einem Schutzhelm, sind sehr wichtig. Man unterscheidet zwischen folgenden Gehörschutzarten:

  • Kapselgehörschützer
  • Gehörschutzstöpsel
  • Otoplastiken
  • Schallschutzanzüge
  • Schallschutzhelme

Mehr zum Thema Gehörschutz finden Sie als Kunde auf dem Portal im Beitrag Gehörschutz.

Geräuschemissionen korrekt angeben

Doch im Grunde fängt Gehörschutz schon früher an: Hersteller von Maschinen sind gemäß EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dazu verpflichtet, Angaben über die von ihrer Maschine erzeugten Geräusche zu machen. Die europäische NOMAD-Studie hat nun jedoch gezeigt, dass Bedienungsanleitungen oder technische Verkaufsprospekte oftmals unzureichende oder sogar falsche Geräuschemissionsangaben enthalten.

Deshalb hat die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den in einer Projektgruppe erarbeiteten sechssprachigen „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“ veröffentlicht. Er soll Hersteller bei der Angabe der Geräuschemissionen ihrer Geräte und Maschinen unterstützen.

Er enthält:

  • Informationen über die Pflichten gemäß der Richtlinien (EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und "Outdoor"-Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemissionen von üblicherweise im Freien verwendeten Maschine)
  • Handlungsanweisungen, wie Hersteller die Geräuschemissionswerte selbstständig ermitteln können, und was sie beachten müssen, wenn sie einen schalltechnischen Berater hinzuziehen
  • Zusätzlich anzugebende Informationen zur weiteren Lärmminderung während des Betriebs der Maschine
  • Anleitung, wie eine sachgerechte Information zur Geräuschemission einer Maschine abzufassen ist
  • Auflistung häufiger Fehler und Beispiele für eine richtlinienkonforme Angabe der Geräuschemissionswerte

Quellen

www.baua.de

Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20161031; 145 Seiten. 

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen zum Thema Lärm am Arbeitsplatz (Ermittlung und Beurteilung, Grenzwerte, Schutzmaßnahmen) sowie zur Persönlichen Schutzausrüstung finden Sie als Kunde auf dem Portal:

Überblick: Beiträge zum Lärm

Überblick: Beiträge zur Persönlichen Schutzausrüstung – PSA

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Hilfreiche Schulungsfolien zur richtigen Verwendung von PSA zB des Gehörschutzes finden Sie in unserem Werk

Unterweisungs-Vorlagen Arbeitssicherheit – Mehr Infos und Bestellmöglichkeit