Dokument-ID: 1005607

WEKA (bli) | News | 20.09.2018

Seit 01.09.2018 gilt der 12-Stunden-Arbeitstag

Mit September 2018 wurde der 12-Stunden-Arbeitstag für alle Branchen eingeführt. Welche Auswirkungen das auf Überstunden, Gleitzeit und All-In-Vereinbarungen hat, erfahren Sie in diesem Gratis-Download!

In BGBl I Nr 53/2018 wurden wichtige Änderungen im Arbeitszeitgesetz kundgemacht. Die tägliche Höchstarbeitszeit wurde von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht. Die Änderungen sind bereits mit 1. September 2018 in Kraft treten.

Die Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze hat auch massive Auswirkungen auf Gleitzeitvereinbarungen, All-In-Verträge und Überstundenzahlungen!

Gratis-Download: Der 12-Stunden-Arbeitstag - Die Änderungen des neuen Arbeitszeitgesetzes

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Erfahren Sie mehr über die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes ab 01.09.2018:

  • Der neue 12-Stunden-Arbeitstag
  • Überstunden, Überstundenzuschläge
  • Leitende Angestellte
  • Gleitzeit
  • Bisherige Betriebsvereinbarungen
  • Nicht übertragbare Gleitstunden
  • All-In-Vereinbarungen
  • Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
  • Freiwilligkeitsgarantie

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