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WEKA (bli) | News | 25.05.2011

Sichere Instandhaltung – Fünf Grundregeln

Um eine möglichst sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten, sollten die fünf Grundregeln zur Instandhaltung, die von der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschlagen werden, eingehalten werden.

Die regelmäßige Durchführung von Instandhaltungsarbeiten ist unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit von ArbeitnehmerInnen sicherzustellen und zu verhindern, dass gröbere Betriebsausfälle entstehen. Allerdings birgt auch die Instandhaltung selbst einige Risiken und Gefahren in sich.

Wie kann Instandhaltung möglichst sicher durchgeführt werden?

Die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördert einen strukturierten Ansatz für die sichere Instandhaltung, die für die Arbeitsplätze sämtlicher Branchen befolgt werden sollte. Daraus ergeben sich fünf Grundregeln der Instandhaltung.

1. Planung

Jede Instandhaltung sollte mit einer angemessenen Planung beginnen. Dazu zählen unter anderem:

  • Umfang der Aufgabe ermitteln
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen: Potentielle Gefahren sind zu ermitteln, wie zB Gefahrenstoffe, beengte Platzverhältnisse etc
  • Zeit und Ressourcen festlegen, die für die Instandhaltung benötigt werden
  • Schulung bzw Unterweisung der betroffenen ArbeitnehmerInnen

2. Sichere Gestaltung des Arbeitsbereiches

Der Arbeitsbereich der Instandhaltung muss gesichert sein, um unbefugtes Betreten zu vermeiden, zB durch Absperrungen oder Schilder. Ebenfalls wichtig ist, dass der Bereich sauber und für eine temporäre Belüftung gesorgt ist. Maschinen, an denen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, sollten Warnhinweise mit Datum und Uhrzeit der Abschaltung erhalten, damit die Maschinen während dessen nicht versehentlich in Betrieb genommen werden und dadurch das Instandhaltungspersonal gefährdet wird.

3. Verwendung geeigneter Ausrüstung

ArbeitnehmerInnen, die die Instandhaltungsarbeiten durchführen, sollten die entsprechenden Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände erhalten. Dazu gehört auch die geeignete Schutzkleidung, zB für Reinigungsarbeiten am Abluftfilter.

4. Durchführung nach Plan

Instandhaltungsarbeiten werden des Öfteren unter Druck durchgeführt, zB wenn ein Ausfall einer Maschine zum Produktionsstillstand führt. Dennoch ist es wichtig selbst dann den Arbeitsplan einzuhalten und den Ablauf nicht „abzukürzen“ und wichtige Arbeitsschritte auszulassen, weil dies die ArbeitnehmerInnen gefährden, aber auch zu Sachschäden führen könnte.

5. Kontrolle

Am Ende des Instandhaltungsprozesses sollten Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Instandhaltung erfolgreich abgeschlossen wurde und zu keinen zusätzlichen Gefahren geführt hat. Danach sollte ein Bericht erstellt werden, der folgende Angaben enthalten sollte:

  • Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
  • Auftretende Schwierigkeiten bei der Durchführung
  • Verbesserungsvorschläge