Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 25.05.2011
Sichere Instandhaltung – Fünf Grundregeln
Um eine möglichst sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten, sollten die fünf Grundregeln zur Instandhaltung, die von der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschlagen werden, eingehalten werden.
Die regelmäßige Durchführung von Instandhaltungsarbeiten ist unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit von ArbeitnehmerInnen sicherzustellen und zu verhindern, dass gröbere Betriebsausfälle entstehen. Allerdings birgt auch die Instandhaltung selbst einige Risiken und Gefahren in sich.
Wie kann Instandhaltung möglichst sicher durchgeführt werden?
Die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördert einen strukturierten Ansatz für die sichere Instandhaltung, die für die Arbeitsplätze sämtlicher Branchen befolgt werden sollte. Daraus ergeben sich fünf Grundregeln der Instandhaltung.
1. Planung
Jede Instandhaltung sollte mit einer angemessenen Planung beginnen. Dazu zählen unter anderem:
- Umfang der Aufgabe ermitteln
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen: Potentielle Gefahren sind zu ermitteln, wie zB Gefahrenstoffe, beengte Platzverhältnisse etc
- Zeit und Ressourcen festlegen, die für die Instandhaltung benötigt werden
- Schulung bzw Unterweisung der betroffenen ArbeitnehmerInnen
2. Sichere Gestaltung des Arbeitsbereiches
Der Arbeitsbereich der Instandhaltung muss gesichert sein, um unbefugtes Betreten zu vermeiden, zB durch Absperrungen oder Schilder. Ebenfalls wichtig ist, dass der Bereich sauber und für eine temporäre Belüftung gesorgt ist. Maschinen, an denen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, sollten Warnhinweise mit Datum und Uhrzeit der Abschaltung erhalten, damit die Maschinen während dessen nicht versehentlich in Betrieb genommen werden und dadurch das Instandhaltungspersonal gefährdet wird.
3. Verwendung geeigneter Ausrüstung
ArbeitnehmerInnen, die die Instandhaltungsarbeiten durchführen, sollten die entsprechenden Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände erhalten. Dazu gehört auch die geeignete Schutzkleidung, zB für Reinigungsarbeiten am Abluftfilter.
4. Durchführung nach Plan
Instandhaltungsarbeiten werden des Öfteren unter Druck durchgeführt, zB wenn ein Ausfall einer Maschine zum Produktionsstillstand führt. Dennoch ist es wichtig selbst dann den Arbeitsplan einzuhalten und den Ablauf nicht „abzukürzen“ und wichtige Arbeitsschritte auszulassen, weil dies die ArbeitnehmerInnen gefährden, aber auch zu Sachschäden führen könnte.
5. Kontrolle
Am Ende des Instandhaltungsprozesses sollten Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Instandhaltung erfolgreich abgeschlossen wurde und zu keinen zusätzlichen Gefahren geführt hat. Danach sollte ein Bericht erstellt werden, der folgende Angaben enthalten sollte:
- Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
- Auftretende Schwierigkeiten bei der Durchführung
- Verbesserungsvorschläge