28.07.2022 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1119940

Sicherer Umgang mit Jugendlichen im Betrieb

Daniel Krätschmer

Fachkräftemangel beschäftigt derzeit viele österreichische Betriebe. Das ist nicht nur ein kurzfristiges Problem, sondern wirkt sich auch langfristig aus. Eine gute Lösung ist es daher selbst Fachkräfte im Unternehmen auszubilden.

Momentan schlittert Österreich von einer Krise in die nächste. Neben dem menschlichen und auch sozialen Leid, wo wir alle durchmüssen, sind natürlich auch wirtschaftliche Aspekte nicht außer Acht zu lassen. Sehr prominent waren vor allem die Probleme der Gastronomie und der Hotellerie, welche sehr stark im Fokus der Nachrichten waren. Zusammengefasst hat es aber so ziemlich alle Sparten der Wirtschaft getroffen. Ein Stichwort hierbei ist vor allem der Fachkräftemangel, welchen die Betriebe meistern müssen. Dies ist nicht nur ein kurzfristiges Problem, sondern wirkt sich auch langfristig aus! Wenn keine Fachkräfte verfügbar sind, müssen wir auch langfristige Lösungen in Betracht ziehen.

Die gute Nachricht gleich vorweg – Betriebe können sich ihre eigenen Fachkräfte ausbilden! Vielleicht gibt es auch deshalb immer mehr Initiativen, welche die Lehrlingsausbildung in den Vordergrund ziehen möchten. Es hat viele Vorteile, wenn ich junge Arbeitnehmer intern in einem Berufsbild ausbilden kann. Nicht nur, dass die späteren Fachkräfte den Betrieb schon kennen, nein, sie sind sogar schon sehr spezifisch in den speziellen Fachbereichen des Betriebs ausgebildet.

Abschreckend ist jedoch noch immer für viele Arbeitgeber das Märchen, das die Lehrlinge eigentlich mehr Probleme, als Unterstützung bieten.

Ausbildung von Lehrlingen

Ziel einer jeden Lehrlingsausbildung ist immer das Erlernen eines Berufs. Diesen Fokus vergessen in der Praxis jedoch leider viele Arbeitgeber und sehen Lehrlinge eher als billige Arbeitskräfte. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist und gerade in solchen Betrieben die Jugendlichen nach Abschluss ihrer Ausbildung den Betrieb verlassen, liegt auf der Hand.

Aufschlussreich könnte hier für viele Ausbildner die entsprechende Ausbildungsvorschrift sein, welche für jeden Lehrberuf in unserem Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at) kostenlos abrufbar ist. Hier sind alle Ausbildungsziele, also was der Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss seiner Lehre alles können muss, definiert. Dadurch komme ich auch nicht in die Verlegenheit, dass ich dem Jugendlichen falsche Inhalte vermittle, welche vielleicht auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Einschränkungen bei Jugendlichen

Viele Betriebe kennen bereits das Problem, dass jugendliche Arbeitnehmer nicht in jedem Bereich bzw an jeder Maschine beschäftigt werden dürfen. Es gibt eine detaillierte Auflistung von verbotenen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, welche in der KJBG-VO (Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche) definiert sind. Dies sieht auf den ersten Blick immer ziemlich einschüchternd aus, da sehr viele Punkte gelistet sind. Was jedoch dann außer Acht gelassen wird, ist, dass für Jugendliche in Ausbildung, also Lehrlinge, viele Verbote wieder aufgehoben bzw abgemildert sind.

Wichtig hierfür ist wieder die entsprechende Ausbildungsvorschrift, da nicht für jeden Lehrling die gleichen Ausnahmen bestehen. Dies betrifft immer den Aspekt, dass diese Arbeitsmittel bzw dieser Arbeitsstoff für die unmittelbare Ausübung des Berufsbildes notwendig sind.

Ein Beispiel wäre hier der Zuckerbäcker in Ausbildung. Er ist zwar als Jugendlicher in Ausbildung zu sehen, jedoch wird er keine Kreissäge benötigen, um diesen Beruf zu erlernen. In diesem Fall ist er dann wie ein „gewöhnlicher“ Jugendlicher zu sehen und hat auch hier ein Verbot, dass diese Maschine nicht benutzt werden darf.

Das Alter ist entscheidend!

Oft sorgt auch das Alter bei vielen Betroffenen für Verwirrung. Dies betrifft nicht nur die Arbeitnehmer, sondern genauso die Arbeitgeber. Die ganzen Bestimmungen und Verbote die zusätzlich in der KJBG-VO definiert sind, gelten nur für Jugendliche! Sobald der Auszubildende das 18. Lebensjahr erreicht hat, gilt er laut Gesetz nicht mehr als Jugendlicher und somit ist auch die KJGB-VO nicht mehr für ihn anzuwenden.

Dies ist vielleicht auch für viele Betriebe hilfreich, welche Lehrlinge auf dem zweiten Bildungsweg ausbilden. Hier sind die Einschränkungen dann nicht mehr so groß, jedoch darf nicht vergessen werden, dass auch noch immer das ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) anzuwenden und einzuhalten ist.

Fazit

Abschließend ist nochmal zu erwähnen, dass die Ausbildung von eigenem Fachpersonal für die Betriebe eine wichtige Rolle spielt und viele Arbeitgeber sollten nochmal darüber nachdenken, ob sie nicht doch Lehrlinge ausbilden wollen. Gerade in so schweren Zeiten wie diesen, können alte Anschauungen überdacht und eine neue Richtung eingeschlagen werden.

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