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WEKA (lve) | News | 11.10.2017

Unfallrisiko durch lange Arbeitszeiten höher

Studien der AUVA belegen, dass durch lange Arbeitszeiten das Unfallrisiko verdoppelt wird. Welche Faktoren Unfälle begünstigen und was das Unternehmen dagegen tun kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bei Arbeitszeiten von 12 Stunden erhöht sich das Unfallrisiko um das Doppelte. Das fand eine Studie der AUVA heraus. Dabei gibt es Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern. So verzeichnet Oberösterreich – in absoluten Zahlen gemessen – die meisten Arbeitsunfälle. Der Industriebereich gilt als besonders gefährdet. Arbeitsunfälle mit Todesfolge oder Arbeitsunfähigkeit sind der AUVA binnen 5 Tagen zu melden. Der Betriebsrat ist über jeden Arbeitsunfall umgehend zu informieren.

Müdigkeit und Stress als Hauptrisikofaktoren für Unfälle

Müdigkeit und Stress gelten als Hauptrisikofaktoren für Arbeitsunfälle. Wer nach einem langen Arbeitstag den Betrieb verlässt oder morgens eilig aus dem Haus geht, ist durch mangelnde Aufmerksamkeit anfälliger für Unfälle im Straßenverkehr. Wissenschaftler der Universität Haifa bestätigten, dass sowohl privater als auch beruflicher Stress verantwortlich für Unfälle sein kann.

Riskanter Fahrstil bei Stressbelastung

Eine starke körperliche und psychische Belastung wirkt sich nicht selten auf den Fahrstil aus. Negative Gefühle und Sorgen können Unfälle auslösen. Ebenso kann das Telefonieren und Texten während der Autofahrt verheerende Folgen für den Straßenverkehr haben. Stau fördert das Aggressionspotenzial des Fahrers und verstärkt einen riskanten Fahrstil.

Durch gezielte Aufklärung Unfälle eindämmen

Unternehmen können auf diese Problematik gezielt Einfluss nehmen. Der Betrieb hat seine Mitarbeiter über Unfallrisiken zu informieren. Erforderliche Mittel zum Schutz der Mitarbeiter sind bereitzustellen (§ 3 Abs 1 ASchG). Außerdem sollte es im Betrieb Initiativen für sicheres Fahrverhalten geben. Jobtickets können den Arbeitnehmer ermutigen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Vor allem in Stoßzeiten kann das eine sichere Alternative zum Auto darstellen und sollte von Unternehmen gezielt gefördert werden.

Betriebliche Hilfe bei Arbeitsunfällen

Im Falle eines Arbeitsunfalles stehen dem Betroffenen oder seinen Angehörigen Leistungen zur Sicherung der Existenz zu. Diese können in Form einer Versehrtenrente oder einer Hinterbliebenenrente geleistet werden. Betriebliche Leistungen werden aber nur dann gezahlt, wenn ein Unfall auch tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Wegunfälle gelten als problematisch, da belegt werden muss, dass die gewählte Route dienstlich notwendig war. Aus diesem Grund sollte der Arbeitnehmer Dienstwege rechtzeitig im Betrieb melden.

Quelle:

www.ots.at

www.haufe.de

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