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WEKA (bli) | News | 26.03.2012

Verwaltungsreform im Bereich Arbeitsinspektion durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012

Im Zuge des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 kommt es auch zur Änderung einiger Vorschriften aus dem Bereich der Arbeitssicherheit, zum Beispiel zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion.

Verwaltungsreform – Rechtlicher Hintergrund

Das Kernstück ist hierbei eine Verwaltungsreform im Bereich der Arbeitsinspektion. Denn seit der Arbeitnehmer/innenschutz in der Mineralrohstoffgewinnung mit 1. Jänner 1999 durch das Mineralrohstoffgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsinspektion gefallen ist, ist das Verkehrs-Arbeitsinspektorat die einzige noch bestehende Sonderarbeitsaufsicht im Bereich des Bundes.

Derzeit ist es so, dass die beiden Arbeitsaufsichtsbehörden (Arbeitsinspektion, Verkehrs-Arbeitsinspektorat) bis auf einige Ausnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich dieselben Vorschriften anzuwenden haben. Auch die Inhalte des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 und des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion sind dabei weitgehend fast deckungsgleich.

Änderungen durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012

Deshalb ist im Zuge des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 eine Verwaltungsreform geplant, um die Abläufe zu optimieren, Kompetenzen zu bündeln und Doppelgleisigkeiten zu verhindern.

Somit kommt es zur

  • Aufhebung des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion
  • Anpassung der relevanten Bundesgesetze an den Aufgabenübergang an die Arbeitsinspektion

Wichtigste betroffene Gesetze

Dadurch wird es unter anderem zur Änderung folgender Gesetze kommen:

  • Arbeitsinspektionsgesetz 1993
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Arbeitsruhegesetz
  • Mutterschutzgesetz 1979
  • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Bauarbeitenkoordinationsgesetz
  • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Alle Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie kurz nach Kundmachung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 im Bundesgesetzblatt auf dem Portal. Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.

Quelle

Vorblatt und Erläuterungen zum 2. Stabilitätsgesetz 2012