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Dokument-ID: 823154
4. Abschnitt
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
4. Abschnitt
Konformität von einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt
§ 38. Konformitätsvermutung bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt
Bei einfachen Druckbehältern, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt und die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon konform sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang V vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.