© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 030750
3. Abschnitt
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)
3. Abschnitt
Sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von nicht CE-gekennzeichneten Aufzügen und Hebeeinrichtungen für Personen
§ 17. Ziele
Dieser Abschnitt legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen (§ 1 Abs. 3 Z 1) und Hebeeinrichtungen für Personen (§ 1 Abs. 3 Z 2) – in diesem Abschnitt als „Aufzüge“ bezeichnet – durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest.