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Dokument-ID: 775779

Vorschrift

Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO)

Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT 3
Ausnahmen von einzelnen Vorschriften

§ 4. Milchsammelfahrzeuge

idF BGBl. II Nr. 10/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

(1) Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Milchsammelfahrzeugen eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.

(2) Milchsammelfahrzeuge im Sinne des Abs. 1 sind Fahrzeuge, die zum Sammeln von Rohmilch bei landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.