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Dokument-ID: 1117530
Obertagebergbau-Verordnung (OB-V)
§ 1. Ziele
Ziele dieser Verordnung sind
- der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen,
- der Schutz von fremden, der bzw. dem Bergbauberechtigten nicht zur Benützung überlassenen Sachen,
- der Schutz der Umwelt,
- der Schutz von Lagerstätten und
- der Schutz der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit.