Dokument-ID: 060449

Vorschrift

REACH-Verordnung (REACH-VO)

Inhaltsverzeichnis

Titel VII
Zulassung

Kapitel 1
Zulassungspflicht

Artikel 55
Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution

idF L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 20.01.2007

Zweck dieses Titels ist es, sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und gleichzeitig die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Zu diesem Zweck prüfen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender, die einen Antrag auf Zulassung stellen, die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution.