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Dokument-ID: 873991

Vorschrift

VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

Artikel 18
Begründung der Ablehnung

idF ABl. L 60/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2014

Jede Entscheidung aufgrund dieser Verordnung, durch die eine Typgenehmigung für eine Bauart von Fahrzeugeinheit, Bewegungssensor, Schaublatt-Muster oder Fahrtenschreiberkarte abgelehnt oder entzogen wird, ist eingehend zu begründen. Sie wird dem Betreffenden unter Angabe der nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats vorgesehen Rechtsmittel und der Rechtsmittelfristen mitgeteilt.