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Marko Sušnik - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.2 Auswirkungen der CLP-Verordnung auf die GewO

Die Verordnung (EG) Nr 1272/2008, ABl L 353 vom 31. Dezember 2008, S 1, regelt mit ihrem Inkrafttreten am 20. Jänner 2009 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw im Europäischen Wirtschaftsraum. Geläufiger ist die Bezeichnung mit den Anfangsbuchstaben des englischen Titels: Classification, Labelling and Packaging – CLP-Verordnung. Die Verordnung basiert auf der Empfehlung der Vereinten Nationen zur Harmonisierung der Klassifizierung von Chemikalien GHS, dem „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“. (Anm: Diese Empfehlung ist in der Europäischen Union zB bereits seit Jahren die Grundlage für das Transportrecht für Gefahrgut.)

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