Dokument-ID: 987540

Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Brandschutzorganisation – Überblick

Der Bereich der Brandschutzorganisation umfasst jene betrieblichen Vorkehrungen, die durch Pläne und Konzepte, durch die Verteilung von Zuständigkeiten und Aufgaben, durch Ausbildung und Unterweisung von Mitarbeitern sowie durch Eigenkontrollen und Protokollführung einen effektiven vorbeugenden Brandschutz im Betrieb gewährleisten, um der Verpflichtung zur Brandprävention nachzukommen.

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für diesen Bereich des Brandschutzes zählen:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (AStV)
  • Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB), insbesondere TRVBs 119, 120 und 121
  • Landesgesetzliche Regelungen
  • OIB-Richtlinien 2, 2.1, Leitfaden Brandschutzkonzepte

Verpflichtend ist eine Brandschutzorganisation gemäß TRVB 119 ua für Betriebsanlagen mit erhöhter Brandgefahr oder für Bauwerke mit technischen Brandschutzeinrichtungen. Sie kann aber auch behördlich vorgeschrieben werden.

In Bezug auf das Personal geht es nach der Klärung der Verantwortung um die Bestellung einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzbeauftragten bzw Brandschutzwarten oder anderer Brandschutzorgane (zB Interventionsdienst) gemäß AStV und OIB-RL 2.1. Außerdem ist im Blick zu behalten, dass deren Ausbildung regelmäßig durch Seminare zum aktuellen Stand bzw zu spezifischen betriebsrelevanten Aspekten des Brandschutzes aktualisiert wird.

Brandschutzbeauftragte sind auch dafür zuständig, eine Brandschutzordnung zu erstellen, in der die nötigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung geregelt werden. Grundlage für Form und Inhalt von Brandschutzordnungen ist die TRVB 119.

Die Erstellung von Brandschutzplänen ist in der TRVB 121 geregelt. Sie ist gemäß AStV für bestimmte Betriebe verpflichtend (zB für Betriebe mit Brandschutzbeauftragten oder Betriebsfeuerwehr), aber auch für andere Betriebe empfehlenswert.

Eigenkontrollen dienen dazu, Gefahren und Mängel im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Anzahl der jährlich erforderlichen Kontrollen für die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen sind in der TRVB 120 zusammengefasst. Über die Ergebnisse der Eigenkontrollen ist Protokoll zu führen (Brandschutzbuch).