Leitsätze

  • Deckungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Fehler des Bauleiters

    Gegenstand der Klage war, ob die Versicherung bei einem Fehler des Bauleiters leistungsfrei ist. Zudem war strittig, ob die Einhaltung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift mit dem Deckungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in einem Rechtswidrigkeitszusammenhang steht. Nach der Rechtsprechung des OGH ist ein Fehler des Erfüllungsgehilfen dem Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht zurechenbar, und im konkreten Fall wurde Organisationsverschulden nicht ausreichend dargelegt. Es lag keine Gefahrenerhöhung vor, da die Klägerin davon ausging, dass sie das geeignetste Gerät verwendet und die Organe keine Kenntnis von der Gefahr hatten.
    Lisa Fabian | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 14/18m | OGH vom 21.03.2018 | Dokument-ID: 1024954
  • Sachverständigentätigkeiten, Eintragungs- und Verlängerungsverfahren und Entfall der Sachkundeprüfung

    Dieser Rechtssatz beschäftigt sich insbesondere mit § 6 des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes, mit der Befristung der Eintragung in die Sachverständigenliste sowie mit dem Eintragungsverfahren und den Voraussetzungen der Eintragung an sich (§§ 2 und 4f SDG).
    Lisa Fabian | Judikatur | Leitsatz | Ra 2018/03/0122 | VwGH vom 08.11.2018 | Dokument-ID: 1056792
  • Haftung des Anlagebesitzers für Schäden an Nachbargrundstücken infolge Selbstentzündung von Gewerbeabfall

    In einer behördlich genehmigten Abfallentsorgungsanlage wurde Gewerbemüll gelagert. Eine der Lagerung von Gewerbemüll typisch innewohnende Gefahr ist die Selbstentzündung durch Feuchtigkeit. Um daher dem geschädigten Nachbar eine Ausgleichszahlung zu ermöglichen, kann § 364a analog herangezogen werden.
    Ein unmittelbarer Nachbar, der durch die entstandenen Rauchimmissionen Schäden wie beispielsweise nutzlos gezahlte Lohnkosten und entgangenen Gewinn erleidet, kann diese daher vom Schädiger zurückverlangen.
    Lisa Fabian | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 233/18w | OGH vom 29.01.2019 | Dokument-ID: 1029110