Praxiswissen

  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

    Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008(!) anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.
    Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) – Geltungsbereich, Definitionen, Begriffsbestimmungen

    Gem § 1 ist die VbF eine gewerberechtliche Vorschrift für zukünftig genehmigungspflichtige Betriebsanlagen und für bereits genehmigte mit Übergangsbestimmungen im 9. Abschnitt.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128024
  • Besonders gefährliche brennbare Flüssigkeiten gem § 12 der VbF 2023

    Der Begriff, der in § 6 der VbF 1991 noch verwendet wird, fällt nun weg. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass auch die Substanzen oder deren Gefährdungen verschwunden sind.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128026
  • Spezialfall organische Peroxide

    In der VbF 1991 im § 3 Abs 2 Z 7 sind organische Peroxide ausgenommen, außer interessanterweise bei der Zusammenlagerung mit brennbaren Flüssigkeiten.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128027
  • Brennbare Flüssigkeiten: Bestimmungen zu Lagermengen

    Detaillierte Lagermengenbestimmungen sind erst im 5. Abschnitt der Verordnung zu finden. Für oberirdische Lagerung sind die zutreffenden Mengenobergrenzen je Gefahrenkategorie in einer Zentraltabelle in § 33 wie folgt zusammengefasst.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128028
  • Kleinlagermengen

    In der VbF 1991 waren diese Bestimmungen in den §§ 66 und 67 zu finden. Nun sind diese Bestimmungen in abgewandelter Form in den §§ c33 und 78 „geringe Lagermengen – Kleinmengen“ zu finden.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128029
  • Brennbare Flüssigkeiten: Bestimmungen zu Lagerort

    Lagerräume müssen eine ganze Reihe an baulichen Anforderungen erfüllen. Diese sind im § 11 der VbF angeführt.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128034
  • Kennzeichnung von Lagerräumen, Lagergebäuden und Lagerbereichen sowie Sicherheitslagerschränken

    Unter „Behälter“ versteht man jedwede Raumumschließung sowohl stationär als auch mobil als Einzelverpackung (Stückgut).
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128036
  • Lagerung im Sicherheitsschrank

    Diese ist in § 12 geregelt. Ein Sicherheitslagerschrank muss eine Reihe technischer Anforderungen erfüllen und ist ein sicherheitstechnisch geprüftes Produkt (DIN EN 14470-1).
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128037
  • Lagerung im Labor

    Ein geeigneter Sicherheitsschrank, der im Labor aufgestellt wird, ist nicht nur brandschutztechnisch die beste Lagermöglichkeit für brennbare Flüssigkeiten.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128038

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