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WEKA (kp) | News | 21.11.2017

Abweichungen von den OIB-Richtlinien – was tun?

Die Vorgaben der OIB-Richtlinien 2 für den Brandschutz lassen sich nicht immer 1:1 umsetzen. Dahinter können sowohl betriebliche Erfordernisse stehen als auch gesetzliche Vorgaben. Wie erzielen Sie Rechtssicherheit und was empfehlen Experten?

Wann kommt es zu Abweichungen?

Brandschutzist ein wesentlicher Bestandteil der behördlichen Genehmigung im Bau- und auch im Gewerbeverfahren. Die Anforderungen eines Betriebes an die baulichen Gegebenheiten können jedoch so komplex sein, dass diese nicht durch die in Österreich dem Stand der Technik entsprechenden Richtlinien erfasst werden können. Auch können in den Vorschriften und Richtlinien nicht alle denkbaren Umstände vorausgedacht und beschrieben werden. Somit sind Abweichungen zu den Richtlinien im Brandschutz in der Praxis erforderlich. Sie halten das Sicherheitsniveau hoch und ermöglichen dennoch den Betrieben ihre eigentliche Tätigkeit.

Was empfehlen die Experten?

Bei betrieblich bedingten Abweichungen besteht Ihre Herausforderung darin, nachzuweisen, dass Sie die Schutzziele dennoch erfüllen. Experten und Behörde geben hier keinen klaren Weg vor. Einige Lösungsansätze lassen sich aber ableiten. Eng angelehnt an den Leitfaden zu den OIB-Richtlinien werden alternativ folgende Vorgangsweisen empfohlen:

  • Die Erstellung eines Standard-Brandschutzkonzepts
  • Durchführung einer Risikoanalyse (zB ONR 49000)
  • Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts mit Methoden des Brandschutzingenieurswesens
    zB Brandsimulationen oder die Berechnung des Massenstromes der Brandrauchentlüftung im Zuge der Dimensionierung der RWA

Aber auch viele Landesvorschriften sehen Abweichungen vor. Die Vorschriften lassen der Behörde mehr oder weniger großen Spielraum in der Beurteilung der Abweichung. Wie groß dieser Spielraum ist, darüber informierte der Brandschutzexperte Ing. Christian Lebeda bei der FSE-Brandschutzfachtagung am 30.8.2017 in St. Pölten – Sie können das selbst an der konkreten Formulierung in der Vorschrift ablesen:

  • „Die Behörde kann ….“: In diesem Fall liegt es hauptsächlich im Ermessen der Behörde, ob sie einer Abweichung zustimmt oder nicht
  • „Die Behörde hatzuzulassen“ „ … sind auch zu bewilligen“: das gibt Ihnen Argumentationsspielraum in der Verhandlung mit der Behörde.

Wenn Abweichungen von den OIB-RL 2 erforderlich sind, ist somit auch entscheidend, wie Sie das Verfahren argumentativ vorbereiten und die Gespräche mit der Behörde gestalten. Sinnvoll ist, die Behörde schon frühzeitig einzubinden, zB die Behördensprechtage zu nutzen.

Weiterführende Informationen zu Standard-Brandschutzkonzepten und dem Vorgehen bei Abweichungen erhalten Sie im Handbuch mit CD-ROM „Technische Richtlinien im Brandschutz“.

www.fse.at