© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 961218

WEKA (bli) | News | 19.10.2017

Änderungen bei den TRVBs im Herbst 2017

Im Zuge der Sitzung des TRVB-Arbeitskreises im September wurden die Änderungen der TRVB 123 – Brandmeldeanlagen beschlossen. Stellungnahmen ua zur TRVB 150 – Feuerwehraufzüge stehen auf der Website zur Verfügung.

TRVB 123 – Brandmeldeanlagen

Die TRVB wurde geändert, es kam dabei zu folgenden wichtige Klarstellungen:

  • Ergänzung des Pkt 3.1.3: Von der Überwachung ausgenommen werden können künftig auch Badezimmer bis 20 m2, auch wenn dort Haartrockner, Warmwasserboiler oder Waschmaschinen vorhanden sind. Das gilt für Wohnungen, Hotels und ähnliche Nutzungen.
  • Ergänzung des Pkt 3.7.3.2 – Anforderungen an die Externen Alarmierungseinrichtungen: Nach „Veranstaltungsstätten“ kommt ein neuer Absatz „Sirenen (Alarmierung) bei DBA“ hinzu. Details dazu können Sie im Änderungsdienst des TRVB-Arbeitskreises nachlesen: Änderungsdienst zu TRVB 123

Es wurde keine Neuauflage der Version gedruckt, die geänderten Pdfs stehen in Kürze im Webshop des ÖBFV zur Verfügung.

TRVB 150 – Feuerwehraufzüge

Die Stellungnahmen wurden diskutiert und großteils in den Entwurf der neuen TRVB aufgenommen. Im Download-Bereich finden Sie die gesammelten Stellungnahmen inklusive Bearbeitung: TRVB 150 S Gesammelte Stellungnahmen

TRVB 105 – Feuerstätten für feste Brennstoffe

Die Überarbeitung wurde abgeschlossen. Die TRVB steht ebenfalls im Download-Bereich zur öffentlichen Stellungnahme zur Verfügung: Entwurf zur TRVB 105 

Ziel der neuen TRVB ist es, einheitliche Festlegungen für die Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe zu treffen. Dabei sollen vor allem die derzeit vorhandenen komplexen Regelungen konsolidiert und vereinfacht werden.

Quelle:

TRVB-Arbeitskreis