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WEKA (bli) | News | 24.06.2016

Änderungen bei den TRVBs im Juni

Der TRVB-Arbeitskreis hat im Juni wieder einige Neuerungen beschlossen zB zur TRVB 123 bezüglich Neuerungen bei Revisionen von Brandmeldeanlagen. In diesem Beitrag finden Sie eine Zusammenfassung aller Änderungen.

TRVB 123 – Automatische Brandmeldeanlagen

Ab sofort sind zusätzliche Informationen in Revisionsberichten von Brandmeldeanlagen erforderlich. Pkt 5.4.4 der TRVB wurde ergänzt: Es ist ein vollständige Historie der bisher durchgeführten Revisionen im Bericht anzugeben, dabei müssen Datum und Prüfzahl genannt werden; bei durchgängigen Revisionen durch ein und dieselbe Inspektionsstelle reicht die Nennung der 1. und jeweils neuesten Revision.

TRVB 127 – Sprinkleranlagen

Der Widerspruch zwischen TRVB 127 und TRVB 125 bezüglich der Anforderungen an EFSR Sprinkler wurde aufgelöst und die TRVB 127 in Pkt 6.1 abgeändert. Der 2. Satz lautet nun wie folgt:

Müssen dennoch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eingebaut werden, sind die thermischen Einzelauslösungen mit einer Auslösetemperatur >141 °C und einem RTI Wert >80 zu verwenden.

Behandelte Einsprüche

Bei diesen beiden TRVBs wurden die Einsprüche behandelt und großteils berücksichtigt. Die jeweiligen TRVBs werden der Beschlussfassung zugeführt:

  • TRVB 104 – Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten
  • TRVB 108 – Hackgutfeuerungen

Weitere Neuerungen

  • TRVB 150 – Feuerwehraufzüge: Die erforderlichen Änderungen aufgrund der EN 81-72 wurden beschlossen. Die Änderungen werden in Kürze im Änderungsdienst der TRVB 150 zur Verfügung stehen.
  • TRVB 113 – Einbau und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen: Die TRVB wurde verabschiedet und wird in Kürze zur öffentlichen Stellungnahme aufgelegt.

Quelle:

TRVB-Arbeitskreis