Dokument-ID: 435567

WEKA (bli) | News | 20.07.2012

Änderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Die Novelle wurde am 5. Juli 2012 im Nationalrat beschlossen. Zu den wesentlichsten Änderungen zählt unter anderem, dass es künftig eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung anstatt einer Einzelfallprüfung geben soll.

Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt Einzelfallprüfung

Die UVP kann künftig über Antrag der Projektwerberin bzw des Projektwerbers im Rahmen eines UVP-Feststellungsverfahrens über die UVP-Pflicht durchgeführt werden. Dadurch soll es zu einer Verfahrensvereinfachung kommen. Diese Möglichkeit besteht bei

  • Änderung von Vorhaben,
  • im Fall der Kumulation und
  • bei Vorhaben der Spalte 3 des Anhanges 1 UVP-G

Weitere Änderungen

  • Entfall der Parteistellung mitwirkender Behörden im Feststellungsverfahren
  • Sie haben künftig ein Anhörungsrecht, das Recht einen Antrag auf Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens zu stellen, wird nicht beschnitten.
  • Nachreichung von bestimmten Unterlagen, die von der UVP-Behörde festgelegt werden,soll künftig im UVP-Verfahren möglich sein
  • Mehr Rechte für anerkannte Umweltorganisationen:
  • Diese sollen künftig bei negativen UVP-Feststellungsentscheidungen bei Großprojekten einen Überprüfungsantrag stellen bzw eine Beschwerde einbringen können.
  • Sonderregelungen für Industrie- oder Gewerbeparks und Städtebauvorhaben werden eingeführt
  • Neue UVP-Tatbestände für Schiefergas-Fracking (=Aufbrechen von Gestein mit hohem hydraulischem Druck über Bohrungen) werden geschaffen. Sowohl Probe- und Erkundungsbohrungen als auch nachfolgende Gewinnungstätigkeiten von solchen so genannten unkonventionellen Erdöl- und Erdgasvorkommen sind UVP-pflichtig.
  • Enteignung bezüglich Vorhaben bei UVP-pflichtigen Flughäfen
  • Künftig können auch Grundstücke, die für Anlagen von Ablagerungsplätzen, Zufahrten und zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erforderlich sind, durch Enteignung erworben werden.

Die Novelle zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wurde am 5. Juli 2012 im Nationalrat beschlossen, es wurde jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Geplant ist, dass das Gesetz mit Kundmachung in Kraft tritt.

Quelle:

www.help.gv.at

Beschluss des Nationalrates