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Dokument-ID: 623535

WEKA (msc) | News | 23.09.2013

Aktueller Stand: Sicherheitskennzeichnungen

Mit der ÖNORM EN ISO 7010 ist im letzten Jahr das Thema Sicherheitskennzeichnungen erweitert und erneuert worden. Dennoch ist ein Umstieg auf eine neue Beschilderung nicht erforderlich. Die KennV bleibt das Maß der Dinge.

Kennzeichnungsverordnung maßgebend

Mit Oktober 2012 wurden durch die „ÖNORM EN ISO 7010 – Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen“ zahlreiche neue Sicherheitskennzeichnungen definiert und alte Beschilderungen erneuert. Für bestehende Sicherheitskennzeichnungen gilt allerdings weiterhin der Grundsatz aus dem nationalen Vorwort zur Norm:

„In Zweifelsfällen ist jedenfalls die Darstellung gemäß KennV maßgebend.“

Als gesetzliche Verordnung hat die Kennzeichnungsverordnung in jedem Fall Vorrang zur „neuen“ Norm. Das heißt eine Erneuerung der bestehenden Sicherheitskennzeichen gemäß KennV ist nicht erforderlich.

Neue Sicherheitskennzeichen

Neue Sicherheitskennzeichnungen gemäß der ÖNORM EN ISO 7010 können trotzdem verwendet werden und auch empfehlenswert sein. Wichtig ist, dass sie dem Grundsatz des § 3 KennV entsprechen:

„§ 3. (1) Es dürfen nur Schilder verwendet werden, die

1. aus gegen Schlag und Umgebungsbedingungen möglichst widerstandsfähigem und witterungsbeständigem Material bestehen,

2. möglichst leicht verständlich sind und keine für das Verständnis nicht erforderlichen Details enthalten,

3. die Eigenmerkmale laut Anhang 1 entsprechend ihrer jeweiligen Aussage aufweisen und

4. sofern sie eine der in Anhang 1 genannten Aussagen treffen, der dort jeweils zugeordneten Darstellung entsprechen.

(2) Abweichend von Abs 1 Z 4 sind geringfügige Abweichungen von den Darstellungen laut Anhang 1 insoweit zulässig, als Bedeutung oder Verständlichkeit der Aussage nicht verändert oder vermindert werden.“

Änderung der Kennzeichnungsrichtlinie

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nicht sagen, inwieweit eine Änderung der Kennzeichnungsrichtlinie (CELEC-Nummer: 392L0058) eine Anpassungen von Kennzeichen erforderlich macht. Zur Änderung der Kennzeichnungsrichtlinie besteht bisher nur eine Absichtserklärung der entsprechenden Kommission, allerdings noch kein Entwurf. Insofern lässt sich noch immer keine Aussage dazu treffen, welche Norm-Kennzeichnungen der Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen oder ob sie in Folge in diese aufgenommen werden.