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WEKA (bli) | News | 27.05.2011
Aufbau des Brandschutzkonzeptes
Das Brandschutzkonzept ist ein wichtiges Instrument, um bereits in der baulichen Planungsphase eines Betriebs bautechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen zu setzen. Was sind die elementaren Bestandteile des Brandschutzkonzeptes?
Brandschutzkonzept – Allgemeines
Das Brandschutzkonzept dient zur Gefahren- und Maßnahmenplanbeurteilung durch die Geschäftsleitung der Betriebsanlage sowie gegebenenfalls durch Behördenvertreter oder Sachverständige. Es ist prinzipiell in drei Bereiche gegliedert:
- Betriebsbeschreibung
- Bautechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzkonzept – Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung sollte ausführliche Planunterlagen – auf jeden Fall einen Brandschutz- und Alarmplan – enthalten, damit eine Prüfung durch die Behörde möglich ist. Prinzipiell sollte der Inhalt der Betriebsbeschreibung wie folgt aussehen:
- Name und Anschrift des Eigentümers der Betriebsanlage und des Grundstücks
- Lageplan
- Grundrisspläne
- Gebäudeschnitte
- Einrichtungspläne bzw Aufstellungspläne von Maschinen oder Apparaten
- Baubeschreibung
- Bauausführung, Be- und Entlüftungen, Fluchtwegsgestaltung
- Maschinenaufstellplan mit Maschinenverzeichnis
Brandschutzkonzept – bautechnischer Brandschutz
Zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen gehören:
- Bildung von Brandmauern
- Bildung von Brandabschnitten
- Schaffung von Flucht- und Rettungswegen
- Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- Beschreibung der technischen Anlagen: Brandmeldeanlagen, Löschwasserversorgung etc
Die wichtigsten Bestimmungen zum baulichen Brandschutz sind in der jeweiligen Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes geregelt. D.h. diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Weiters spielt die jeweilige Feuerpolizeigesetzgebung eine wichtige Rolle.
Brandschutzkonzept – organisatorischer Brandschutz
Auch wenn Maßnahmen zur Erhaltung der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen prinzipiell von jedem verantwortungsbewussten Mitarbeiter bzw Mitarbeiterin durchgeführt werden können, müssen die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen vom Betrieb organisatorisch geregelt, überwacht und durchgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Festlegung der Verantwortlichkeit
- Zuordnung der Aufgaben auf das Personal
- Brandschutzordnung
- Brandschutzplan
- Brandschutzbuch
usw