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Dokument-ID: 271609

WEKA (bli) | News | 27.05.2011

Aufbau des Brandschutzkonzeptes

Das Brandschutzkonzept ist ein wichtiges Instrument, um bereits in der baulichen Planungsphase eines Betriebs bautechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen zu setzen. Was sind die elementaren Bestandteile des Brandschutzkonzeptes?

Brandschutzkonzept – Allgemeines

Das Brandschutzkonzept dient zur Gefahren- und Maßnahmenplanbeurteilung durch die Geschäftsleitung der Betriebsanlage sowie gegebenenfalls durch Behördenvertreter oder Sachverständige. Es ist prinzipiell in drei Bereiche gegliedert:

  • Betriebsbeschreibung
  • Bautechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzkonzept – Betriebsbeschreibung

Die Betriebsbeschreibung sollte ausführliche Planunterlagen – auf jeden Fall einen Brandschutz- und Alarmplan – enthalten, damit eine Prüfung durch die Behörde möglich ist. Prinzipiell sollte der Inhalt der Betriebsbeschreibung wie folgt aussehen:

  • Name und Anschrift des Eigentümers der Betriebsanlage und des Grundstücks
  • Lageplan
  • Grundrisspläne
  • Gebäudeschnitte
  • Einrichtungspläne bzw Aufstellungspläne von Maschinen oder Apparaten
  • Baubeschreibung
  • Bauausführung, Be- und Entlüftungen, Fluchtwegsgestaltung
  • Maschinenaufstellplan mit Maschinenverzeichnis

Brandschutzkonzept – bautechnischer Brandschutz

Zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen gehören:

  • Bildung von Brandmauern
  • Bildung von Brandabschnitten
  • Schaffung von Flucht- und Rettungswegen
  • Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Bauarten
  • Beschreibung der technischen Anlagen: Brandmeldeanlagen, Löschwasserversorgung etc

Die wichtigsten Bestimmungen zum baulichen Brandschutz sind in der jeweiligen Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes geregelt. D.h. diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Weiters spielt die jeweilige Feuerpolizeigesetzgebung eine wichtige Rolle.

Brandschutzkonzept – organisatorischer Brandschutz

Auch wenn Maßnahmen zur Erhaltung der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen prinzipiell von jedem verantwortungsbewussten Mitarbeiter bzw Mitarbeiterin durchgeführt werden können, müssen die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen vom Betrieb organisatorisch geregelt, überwacht und durchgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Festlegung der Verantwortlichkeit
  • Zuordnung der Aufgaben auf das Personal
  • Brandschutzordnung
  • Brandschutzplan
  • Brandschutzbuch
    usw