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WEKA (msc) | News | 27.06.2014

Aufgehoben: TRVB 154 – Blitzschutz

Anfang Juni wurde die TRVB 154 – Blitzschutz durch den Bundesfeuerwehrverband aufgehoben, da ihre Inhalte im Beiblatt zur ÖNORM EN 62305 Teil 3 enthalten sind. Aktuelle Expertenbeiträge zum Thema Blitzschutz finden Sie in unseren Brandschutzwerken.

Blitzschäden

Mit jährlich ungefähr 100.000 bis 280.000 registrierten Blitzen sind Blitzschläge in Österreich die Ursache für etwa 13 – 20 % aller Brandschadensfälle. Ordnungsgemäßer Blitzschutz ist darum ein Mittel um monetäre Schäden und besonders Gefahren für Leib und Leben von Menschen zu minimieren. Wie ein solcher Blitzschutz umzusetzen ist, fand sich bis zuletzt in der TRVB 154 – Blitzschutz, die mit Anfang Juni 2014 durch den Bundesfeuerwehrverband aufgehoben wurde. Alle Inhalte der TRVB finden sich im Beiblatt zur maßgeblichen Norm im Blitzschutz ÖNORM EN 62305 Teil 3, die auf Grundlage der ETV 2002 rechtlich verbindlich ist.

Den Blitzschutz gestalten

Umfassende Informationen zur Gestaltung des Blitzschutzes entnehmen Sie zum Beispiel unserem OnlineBuch „Brandschutz im Betrieb“:

Freigeschaltenes Gratis-Demodokument für Sie: Blitzschutz – Allgemeines

Auch in unserem Werk "Technische Richtlinien Brandschutz" sind hilfreiche Infos dazu enthalten:

Druckausgabe: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Online-Buch: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Alle österreichischen Normen finden Sie auf www.austrian-standards.at