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WEKA (msc) | News | 28.04.2014

Begehung durch den Feuerversicherer – was ist zu beachten?

Insbesondere in größeren industriellen Anlagen gehören Begehungen durch den Feuerversicherer mittlerweile zur Tagesordnung. Ein Prozedere, das sich leicht mit einer Hand voll betrieblicher Vorbereitungen vereinfachen lässt.

Risikoabschätzung

Es ist ein zentrales Anliegen des Feuerversicherers das betriebliche Risiko für einen Schadensfall vor Vertragsabschluss einzuschätzen oder sich bei bestehenden Verträgen über den Zustand des Versicherungsobjektes zu informieren. Aus diesem Grund gehören Begehungen durch den Feuerversicherer, insbesondere bei größeren industriellen Anlagen, mittlerweile zur Tagesordnung. Ein Prozedere, das nicht nur oft als leidig empfunden wird, sondern sich auch mittels betrieblicher Vorbereitungen vereinfachen und abkürzen lässt.

Agenda erstellen

In der Praxis hat sich erwiesen, dass Begehungen durch den Feuerversicherer insbesondere dann zügig ablaufen, wenn zuvor eine Agenda mit einem Zeitplan erstellt wurde. Dabei ist zu beachten, dass sich der Zeitbedarf aber auch stark an der Betriebsgröße orientiert. Eine mögliche Agenda könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Begrüßung
  • Vorstellung des Betriebs
  • Betriebsrundgang
  • Fragen durch den Brandschutzingenieur des Versicherers
  • Durchbesprechen der Betriebsunterbrechungsproblematik
  • Diskussion der festgestellten Mängel
  • Zusammenfassung

Informationen bereithalten

Werden die für den Feuerversicherer benötigten Informationen bereitgehalten, lässt sich weitere Zeit einsparen. Besonders vier Arten von Informationen sind für den Feuerversicherer von Interesse:

  • Kaufmännische Daten, wie Versicherungssummen, Lohn- und Gehaltssummen und Umsatzsummen
  • Betriebliche Daten, wie Produktionslinien, Produktionsverfahren, bauliche oder produktionstechnische Veränderungen, Lagerung brennbarer Stoffe etc
  • Pläne und Berichte, wie Lagepläne, Feuerwehrpläne, Hydrantenpläne etc
  • Unterlagen zur Betriebsunterbrechungsproblematik

Eine genaue Auflistung dieser Punkte mit Erläuterungen sowie eine vollständige Checkliste zur Vereinfachung einer Begehung des Feuerversicherers finden Sie in der Checklisten-Sammlung Brandschutz (Register 2, Kapitel 5):

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