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WEKA (bli) | News | 20.07.2011

Betriebliche Eigenkontrolle – Was ist zu beachten?

Jeder Betrieb sollte regelmäßige Eigenkontrolle durchführen, um Brandgefahren rechtzeitig zu erkennen und Mängel zu beheben. Was sollte bei der Durchführung der Eigenkontrolle beachtet werden?

Betriebliche Eigenkontrolle – Rechtliche Grundlagen

Richtlinie für die Organisation und Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle ist die TRVB O 120 „Betriebsbrandschutz Eigenkontrolle“. Gemäß ÖNORM F 1000 ist unter der Eigenkontrolle die regelmäßige Überprüfung eines Objektes oder einer Anlage auf Brandsicherheit durch den Brandschutzbeauftragen oder dessen Vertreter zu verstehen.

Auch in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sind Regelungen zur Eigenkontrolle enthalten:

  • § 43 Abs 3 AStV: Brandschutzbeauftragte sind ua für die Durchführung der Eigenkontrolle im Sinne der einschlägigen Regeln der Technik zuständig.
  • § 45 Abs 3 AStV: Die Ergebnisse der Eigenkontrolle und die getroffenen Maßnahmen zur Mängelbehebung sind im Brandschutzbuch festzuhalten.

Betriebliche Eigenkontrolle – Durchführung

Bei der Durchführung der Eigenkontrolle sollte Folgendes beachtet werden:

  • Kontrollgang sollte sich auf einen oder wenige Kontrollgegenstände beschränken, damit sich darauf voll konzentriert werden kann.
  • Mängelbehebung:
    - Vorschläge zur Mängelbehebung müssen sowohl technisch als auch praktisch durchführbar sein.
    - Realistische Festsetzung der Fristen zur Mängelbehebung
    - Überwachung der Mängelbehebung
  • Aufklärung der ArbeitnehmerInnen bei fehlerhaften Verhalten

Betriebliche Eigenkontrolle – Kontrollplan und Kontrollgegenstände

Für die Eigenkontrolle sollte es einen Kontrollplan geben, in dem die Termine der Eigenkontrolle auf das Jahr verteilt festgehalten sind. Bei der Erstellung des Kontrollplans sollte darauf geachtet werden, dass die Zeiträume zwischen den einzelnen Kontrollen nicht zu lange dauern, damit die Veränderungen rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Folgende Kontrollgegenstände gibt es:

  • Bautechnischer Brandschutz
  • Betriebseinrichtungen
  • Elektrische Einrichtungen
  • Mechanische und sonstige Einrichtungen
  • Lagerungen
  • Allgemeine Ordnung
  • Brandalarm

Die Durchführung von Eigenkontrolle ist für jeden Betrieb von größter Bedeutung, um die Sicherheit im Betrieb gewährleisten zu können und mögliche Brandursachen zeitgerecht zu erkennen und Mängel zu beheben.