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WEKA (kp) | News | 16.08.2018

Brände im Innenraum von Werkzeugmaschinen vermeiden

Im Innenraum von Werkzeugmaschinen kann es zu heftigen Reaktionen an den nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen kommen, die schwere Sach- und Brandschäden nach sich ziehen.

Auslöser Werkzeugbruch, unzureichende Kühlschmierstoffe sowie Fehlsteuerungen

Die metallverarbeitende Industrie verwendet große Mengen an nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen für die spanende Bearbeitung von Werkstücken. Die Thematik Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen rückt insbesondere dann in den Vordergrund, wenn niedrigviskose, brennbare Kühlschmierstoffe eingesetzt werden. Abhängig von der Art der Bearbeitung kann es im Innenraum der Werkzeugmaschine zu heftigen Reaktionen des Öl-Luft-Gemisches kommen, die schwere Sach- und Brandschäden nach sich ziehen. Als hauptsächliche Unfallursachen wurden in Deutschland Werkzeugbruch, unzureichende Zufuhr von Kühlschmierstoffen sowie Fehlsteuerungen ermittelt.

Die DGUV hat daher die Information 209-026 mit Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren, brennbaren Kühlschmierstoffen herausgegeben.

Beim Einsatz brennbarer Kühlschmierstoffe ermittelt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, inwiefern sich daraus eine Gefährdung durch Brände oder Explosionen ergeben kann. Mit den Informationen des Herstellers legt der Unternehmer dann die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen in seinem Betrieb fest, die von den Rahmenbedingungen der Gesamtanlage und den betrieblichen Gegebenheiten abhängen. Hierbei empfiehlt es sich, Rat vom Anlagenhersteller einzuholen.

Häufig werden automatische Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln oder Wasserfeinsprühtechnik für den Schutz von Werkzeugmaschinen eingesetzt. Im Falle einer zentralen Absauganlage empfiehlt die DGUV-Information 209-026 aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials generell den Einsatz einer automatischen Löschanlage.

Vorbeugender Brandschutz

Diese Fragen müssen Sie sich unbedingt stellen.

  • Wurde eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wird regelmäßig überprüft, ob eine neuerliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist?
  • Wurden alle brand- und explosionsvorbeugenden Maßnahmen ergriffen?
  • Werden die Werkzeuge regelmäßig auf ihren Zustand untersucht?
  • Ist gewährleistet, dass die Werkzeugmaschinen überprüft werden?

Die wesentlichen brand- und explosionsvorbeugenden Maßnahmen müssen jedenfalls die folgenden Punkte umfassen:

  • Kühlschmierstoff mit geringem Gefährdungspotential auswählen
  • Ölnebel im Arbeitsraum absaugen
  • Öllachenbildung vermeiden
  • Zündquellen vermeiden
  • Einschleppungen von Fremdölen und Rückständen vermeiden
  • Brandlast möglichst gering halten
  • absolutes Rauchverbot in der Umgebung der Werkzeugmaschine

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