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WEKA (msc) | News | 29.03.2016

Brandgefährliche Tätigkeiten richtig unterweisen

Werden Feuer- und Heißarbeiten zugelassen, obwohl unzureichender Schutz gegen mögliche Gefahrenquellen besteht, riskieren sie beträchtliche Schadensereignisse. Nutzen Sie deshalb die TRVB 104 auch für Ihre Sicherheitsunterweisungen.

Gefahren von Feuer- und Heißarbeiten nicht unterschätzen

Bei Feuer- und Heißarbeiten kommt es immer wieder durch unzureichende Absicherung zu Bränden mit hohem Schadensausmaß. Grund dafür ist, dass Unternehmen und auch MitarbeiterInnen die Gefahren von brandgefährlichen Tätigkeiten häufig unterschätzen und auch Freigaben für solche Tätigkeiten erteilen, obwohl keine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Zu brandgefährlichen Tätigkeiten zählen per Definition der TRVB 104 zum Beispiel:

  • Schweißen
  • Löten
  • Trennschleifen
  • Flämmen
  • Auftauen
  • Farbabbrennen
  • Folienschrumpfen

Unterweisungen ernst nehmen

Eine gelungene Unterweisung Ihrer MitarbeiterInnen ist die Basis für die Umsetzung sichere Feuer- und Heißarbeiten. Nutzen Sie deshalb auch die Inhalte der TRVB 104 in Ihren Schulungen und Unterweisungen für brandgefährliche Tätigkeiten. Ihre Mitarbeiter sind ein wichtiges Bindeglied für die Einrichtung von (brand-)sicheren Arbeitsplätzen und deren Umgebung. Die TRVB 104 gibt dafür wichtige Auskünfte über Brandgefahren, Gefahrenbereiche und Schutzmaßnahmen für einzelne brandgefährliche Tätigkeiten. Beachten Sie aber, dass eine Unterweisung für entsprechende Tätigkeiten und Arbeitsmittel weit mehr umfasst, als bloße Brandgefahren.

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen finden Sie im Werk "Schulung und Unterweisung im Brandschutz".