Dokument-ID: 677592

WEKA (bli) | News | 25.06.2014

Brandschutz aktuell – Aktualisierte Vorschriften

Die letzten Wochen kam es unter anderem zur Novellierung des Salzburger Feuerwehrgesetzes. Es gibt Änderungen bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten.

Salzburger Feuerwehrgesetz, LGBl Nr 36/2014

LGBl Nr 36/2014 wurde am 16. Mai kundgemacht. Die Änderungen sind am Folgetag (17. Mai) in Kraft getreten.

Änderung des § 23 – Landesfeuerwehrkommandant

Der Landesfeuerwehrkommandant wird nun von allen Bezirks-, Abschnitts-, Orts-, Berufs-, Betriebs- und Pflichtfeuerwehrkommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (Bis 16. Mai wurde er vom Bezirksfeuerwehrkommandanten, den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und 23 Delegierten der Feuerwehren gemäß § 31 gewählt).
-> § 31 – „Delegierte der Feuerwehren für die Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten“ entfällt somit.

Wenn eine Person mehrere ihrer Wahlberechtigung begründende Funktionen ausübt, kommt ihr nur die Stimme jenes Funktionsträgers zu, der in § 23 Abs 1 Satz 1 zuerst angeführt ist. Die dieser Person ansonsten noch zustehende Stimme oder zustehenden Stimmen kommen ihrem Stellvertreter in der jeweiligen Funktion zu.

Bautechnikgesetz (Sbg), LGBl Nr 38/2014

LGBl Nr 38/2014 wurde ebenfalls am 16. Mai kundgemacht. Die Änderungen sind am Folgetag (17. Mai) in Kraft getreten:

Neu: § 4b Bereitstellung von Informationen

Die Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass bestimmte Informationen die Energieeinsparung und den Wärmeschutz betreffen zur Verfügung gestellt werden, zB Infos, die die Energieeffizienz von Anlagen und Systemen betreffen.

Änderung des § § 64a – Umsetzungshinweis

Das Gesetz setzt seit 17. Mai 2 neue EU-Richtlinien um:

  • Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG
  • Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Steiermärkisches Baugesetz, LGBl Nr 29/2014

Im Zuge der Steiermärkischen Baugesetznovelle 2014 kommt es durch LGBl Nr 29/2014 zu umfassenden Änderungen im Steiermärkischen Baugesetz, die jedoch nicht direkt den Brandschutz betreffen.

Die Änderungen sind großteils mit 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Hierzu gab es eine Korrektur durch LGBl Nr 48/2014, weil LGBl Nr 29/2014 fälschlicherweise erst den 1.Juli 2014 als Inkrafttrete-Datum angeführt hat.

Alle wichtigen Vorschriften rund um den Brandschutz finden Sie auf dem Portal unter https://www.weka.at/brandschutz/Vorschriften.

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