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WEKA (msc) | News | 28.11.2013
Brandschutz in Beherbergungsbetrieben
Der betriebliche Brandschutz von Beherbergungsbetrieben wird unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung, der TRVB 143 und in den OIB-Richtlinien geregelt. Die Checklisten der WEKA-Werke erleichtern Ihre Arbeit rechtssicher und Schritt für Schritt.
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien
Die TRVB 144 „Beherbergungsbetriebe – Bauliche Maßnahmen“ enthält neben baulichen Brandschutz-Richtlinien auch wichtige Verhaltenshinweise für Betreiber und Personal von Beherbergungsstätten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten sowie eine Gefährdung von Gesundheit und Eigentum zu verhindern.
Darüber hinaus gelten für Beherbergungsbetriebe auch die allgemeinen Brandschutzvorschriften für Betriebe aus der Arbeitsstättenverordnung, den OIB-Richtlinien und verschiedenen TRVBs. Wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind beispielsweise:
- Fluchtwege und Notausgänge
- Brandschutztüren
- Brandmelder, Brandmeldeanlagen
- Feuerlöscher und Wandhydranten
- Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Brandgefährliche Tätigkeiten
- Abfälle
Checklisten Brandschutz
Die WEKA-Checklisten im Bereich Brandschutz helfen Ihnen dabei den betrieblichen sowie aber auch den organisatorischen Brandschutz in Beherbergungsbetrieben adäquat umzusetzen. Punkt für Punkt klären Sie beispielsweise die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Sicherheits- und Verhaltensregeln für den Brandfall oder prüfen Ihre baulichen Begebenheiten sowie Brandschutzmaßnahmen.
Sicher den Brandschutz über die relevanten Rechtsgrundlagen und Richtlinien umsetzen: