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WEKA (bli) | News | 17.08.2016

Brandschutztechnische Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen Sie gemäß der ÖVE/ÖNORM E 8002 hinsichtlich elektrischer Leitungen in Flucht- und Rettungswegen sowie der Zentralbatterieanlage der Sicherheitsbeleuchtung erfüllen müssen.

Um im Brandfall die notwendigen Evakuierungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen durchführen zu können, muss die Sicherheitsbeleuchtung für eine bestimmte Zeit funktionstüchtig bleiben. Welche brandschutztechnischen Anforderungen müssen daher gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 erfüllt werden?

Elektrische Leitungen in Flucht- und Rettungswegen

Prinzipiell sollten die elektrischen Leitungen wie folgt verlegt werden:

  • einzeln voll verputzt oder
  • in Schlitzen von massiven Wänden oder
  • in Installationsschächten und -kanälen oder
  • innerhalb von brandhemmenden Wänden oder Doppelböden oder
  • über Unterdecken oder
  • in nicht brennbaren Hohlraumestrichen

Häufig auftretende Frage: Dürfen elektrische Leitungen auch offen verlegt werden?

Ja, und zwar dann wenn

  • sie ausschließlich der Versorgung von Räumen desselben Brandabschnittes dienen,
  • Leitungen mit verbesserten Brandverhalten (zB halogenfreie flammwidrige Kabel) verwendet werden oder
  • es sich um einzelne, kurze Stichleitungen in Fluren handelt.

Funktionserhalt

Der Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall sollte mindestens 30 Minuten betragen. Hierfür sollte die Leitungsanlage der ÖNORM DIN 4102-12 entsprechen. In den meisten Fällen wird hierbei der Funktionserhalt durch die Verwendung von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt erreicht.

Für Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt wird nach einer Prüfung im Brandverhalten ein Prüfzeugnis erstellt, welches bestimmte Angaben enthalten sollte. (Details dazu finden Sie im Beitrag von Dr. Junker „Brandschutztechnische Anforderungen“, 847093)

Zentralbatterieanlage

Die Zentralbatterieanlage für die Sicherheitsbeleuchtung muss spezielle brandschutztechnische Anforderungen erfüllen und in einem eigenen elektrischen Betriebsraum untergebracht sein.

Häufig auftretende Frage: Darf die Schaltanlage der Zentralbatterieanlage gemeinsam mit dem Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung in einem Raum untergebracht werden?

Antwort darauf sowie weiterführende Informationen zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung und brandschutztechnische Anforderungen finden Sie in unserem Online-Portal „Brandschutz online: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit