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Josef Schaffer | News | 25.01.2013

Brandschutzübung – Wie geht’s richtig?

Gastautor DI Josef Schaffer erläutert in seinem Beitrag, welche Vorteile regelmäßige Brand-schutzübungen für Unternehmen haben, und die gemeinsamen Zielsetzungen von ArbeitnehmerInnenschutz und Brandschutz.

Zugegebener Maßen gibt es für den ArbeitnehmerInnenschutz und den Brandschutz getrennte verantwortliche bzw zuständige Personen, Organisationen und auch gesetzliche Grundlagen und Regelwerke. Trotzdem gibt es sehr weitreichende Überschneidungen und Gemeinsamkeiten zwischen diesen beiden Themen. Eine der größten Gefahren, zumindest im Hinblick auf die Schwere des Ereignisses, stellt eine mögliche Brandentstehung dar – also auch ein Thema des ArbeitnehmerInnenschutzes.

Diese Erkenntnis sollte jedoch nicht dazu führen, dass eine Konkurrenz zum Brandschutzbeauftragten entsteht – es sollte eher ein Verbündeter in dieser Person gesehen werden. Gemeinsam können zumeist größere Erfolge erzielt werden, zudem kommt es auch vor, dass diese beiden Funktionen in einer Person vereint sind.

Das oberste Ziel für beide ist der Personenschutz. Zu diesem Zweck ist aber, wie in allen Bereichen, neben dem Wissen über die richtigen Abläufe eines besonders wichtig à üben, üben und üben!

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Übungsszenarien unterschieden werden:

  1. Brandschutzübung: Hier geht man von einer Übungsannahme aus und versucht den gesamten Ablauf nachzustellen. Ausgehend von der Brandentstehung, der Alarmierung, der Evakuierung bis hin zur Brandbekämpfung. Daher werden solche Übungen auch zumeist mit der Feuerwehr, teilweise auch mit einer Rettungsorganisation gemeinsam durchgeführt.
    Die zentralen Punkte liegen im Zusammenspiel der Organisationen und dem „Kennen lernen“ der betrieblichen Verhältnisse.
  2. Evakuierungsübung: Dabei geht es vor allem um das „Funktionieren“ der eigenen Organisation im Hinblick auf die Vermeidung von Personenschäden. Mögliche Erkenntnisse liegen vor allem in der Hörbarkeit der Alarmierung, der vorbehaltlosen Flucht und der geordneten Sammlung bei den vorbestimmten Sammelplätzen.
     Vorsicht: Zumeist wird die Zeitspanne zwischen Brandentstehung und Alarmierungsauslösung unterschätzt. Auch bei Vorliegen einer Brandmeldeanlage könnte zumeist durch wachsame MitarbeiterInnen diese Zeitspanne verkürzt werden.
  3. Löscherübung: Hier geht es vor allem um die Brandbekämpfung. Es soll die Angst vor dem Feuerlöscher genommen werden. Des Weiteren werden hier auch Grundkenntnisse einer möglichst effizienten Brandbekämpfung vermittelt. Zumeist wird diese Übung nur einem ausgewähltem Kreis (Brandschutzbeauftragte(r), Brandschutzwarte, Stockwerksverantwortliche, etc) angeboten.

Grundsätzlich sind neben dem Übungseffekt, Erkenntnisse im Hinblick auf die Alarmierung, das Fluchtverhalten, die Fluchtwege und das Zusammenwirken von Personen und Organisationen zu erwarten.

Regelmäßige Übungen nehmen die Angst der Geschäftsleitung vor Produktionsausfällen, Senken das Risiko von ungünstigen Alarmierungsbedingungen und Fluchtwegen – üben Sie, der ArbeitnehmerInnenschutz profitiert davon.

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